BAFA Förderung des unternehmerischen Know How

Infos zum Ablauf einer Förderung

Die Beratung richtet sich an
  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind müssen längstens drei Monate vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen
  • Bestandsunternehmen, Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Voraussetzung für das Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How:

antragsberechtigte Unternehmen für das Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufe, wenn sie ihren Sitz, Betrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland haben die KMU– und Deminimis-Voraussetzungen erfüllen weniger als 250 MitarbeiterInnen, unter 50 Mio. Euro Umsatz, und unter 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Verfahren zur Beantragung des Beratungsfördermittels Förderung des unternehmerisches Know How:

Beantragung des Beratungsfördermittel Förderung des unternehmerisches Know How für Jungunternehmen ist längstens drei Monate vor der Antragstellung das kostenlose Vorgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen zu führen.

Nach dem Vorgespräch (für Jungunternehmen) und vor Beginn der Beratung (für Jung- und Bestandsunternehmen) stellt das Unternehmen den Online-Förderantrag auf der BAFA-Antragsplattform: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung der Antrag ist vollständig ausgefüllt auszudrucken und zu unterschreiben und online an die Leitstelle DIHK zu übermitteln die Leitstelle (DIHK) prüft die Antragsunterlagen, leitet sie an das Bafa weiter und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

Verfahren zur Abrechnung des Beratungsfördermittels Förderung des Unternehmerischen Know how: Spätestens sechs Monate nach Antragstellung sind der Leitstelle (DIHK) folgende Unterlagen online zu übermitteln: ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Deminimis-Erklärung
Beratungsbericht, Rechnung des Beratungsunternehmens, Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Die Leitstelle prüft die Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Richtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

Förderhöhe

 

Höhe des Beratungszuschusses

Unternehmensart

Bemessungs­grundlage

Region

Fördersatz

maximaler Zuschuss

Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt

4.000 Euro

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

80 %

3.200 Euro

Region Lüneburg

60 %

2.400 Euro

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig

50 %

2.000 Euro

Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung

3.000 Euro

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

80 %

2.400 Euro

Region Lüneburg

60 %

1.800 Euro

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig

50 %

1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten

3.000 Euro

alle Standorte

90 %

2.700 Euro

Es gibt drei Beratungsschwerpunkte, die jeweils mit maximal 4000 Euro (Jungunternehmen) bzw. 3000 Euro (Bestandsunternehmen) aufgeteilt auf maximal 5 Beratertage mit Förderquoten von 50 % (Berlin und alte Bundesländer) bis 80% (alte Bundesländer hne Berlin und ohne Region Leipzig) gefördert werden:

  • Allgemeine Beratung
    • Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratung
    • von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen/Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
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MindFire GmbH
– Unternehmensberatung für KMU –
Am Prangebach 23
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